Häufig gestellte Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Besuchern dieser Website. Falls Sie zu Ihrer Frage keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie uns eine E-Mail unter termine@praxis-renz.com.
Wie viele Tage nach Ausstellung meiner Heilmittelverordnung (Rezept) durch den Arzt verfällt diese?
Ein Rezept ist nach Ausstellung 28 Tage gültig. Außer der Arzt hat "Dringlicher Behandlungsbedarf"" angekreuzt, dann muss das Rezept innerhalb 14 Tage angefangen werden.
Bei Entlassmanagement muss der erste Termin innerhalb 7 Tagen erfolgen.
Wir bitten Sie, uns umgehend nach Erhalt des Rezeptes zu kontaktieren, da Wartezeiten möglich sind.
Habe ich Anspruch auf weitere Behandlungen?
Je nach Diagnose und Beschwerden entscheidet der Arzt nach der Maßgabe des Heilmittelkatalogs über die Anzahl der Behandlungen, anhand der orientierenden Behandlungsmenge. Ist diese ausgeschöpft, darf der Arzt bei bestehenden Schmerzen und Funktionseinschränkungen weiter verschreiben.
Ich habe meinen Termin bei Ihnen verpasst!
Das kann einmal passieren, jedoch berechnen wir für die entstandenen Kosten durch die Bereitstellung unserer Dienstleistung von 20 Minuten eine Ausfallgebühr von 18 €.
Und Ihr Termin wird nachgeholt.
Bitte sagen Sie ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, damit wir Gelegenheit haben, diesen wieder zu vergeben. Wir sind natürlich immer bemüht die Termine anderweitig zu besetzten um Ihnen eine Ausfallgebühr zu ersparen.